Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Ziel ist es, öffentliche Aufgaben (Sicherheit, Ordnung, Gesundheitsschutz usw.) zu erfüllen.
Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei
- Verwaltungsstrafrecht (z.B. Verstöße gegen Straßenverkehrsordnung, Baurecht, Meldegesetz, Gewerberecht)
- Aufenthaltsrecht
- Asylrecht
- Familienzusammenführung