Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Rechtsfolgen daraus entstehen. Es dient in erster Linie dem Schutz elementarer Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum oder Sicherheit des Staates.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, können wir Sie durch den gesamten Ablauf des Strafverfahrens begleiten- vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren (Entscheidung ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird) bis zum Hauptverfahren bzw. ggf. Berufungsverfahren.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess des Verfahrens. Wir klären Sie über den Ablauf des Verfahrens auf und informieren Sie über Ihre Rechte, begleiten Sie bei den Einvernahmen durch Polizei oder Gericht und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Aktiven Verfahrensteilnahme bzw. Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wie beispielsweise Schmerzensgeld direkt im Strafprozess (Privatbeteiligung).
Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei
- Einvernahme bei der Polizei
- Verteidigung vor Gerichten
- Suchtmittel
- Fußfessel
- Frühzeitige Haftentlassung
- Privatbeteiligung (Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie z.B. Schmerzengeld direkt im Strafurteil)