Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für den Abschluss und die Abwicklung von Vereinbarungen zwischen mindestens zwei Parteien. Damit ein Vertrag rechtsgültig ist, müssen die Parteien geschäftsfähig sein und der Inhalt des Vertrages darf nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Die meisten Verträge können schriftlich, mündlich oder schlüssig (durch ein Verhalten, das keinen Zweifel am Willen lässt) geschlossen werden.  Es gibt aber auch Verträge, für die vom Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben wird (z. B. Notariatsakt bei Schenkungen).

Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei

  • Kauf- und Tauschverträge
  • Bestandverträge (Miete oder Pacht von Sachen)
  • Dienst- und Werkverträge (Regelung von Arbeitsleistungen)
  • Schenkungsverträge (Unentgeltliche Überlassung von Eigentum)
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadenersatz
  • Rücktritt vom Vertrag

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Parkgarage "Atterseehaus" Andreasgasse 6A