Das Unternehmensrecht (früher als Handelsrecht bezeichnet) umfasst alle gesetzlichen Sonderregeln, die speziell für Unternehmer und deren geschäftliche Tätigkeit gelten.
Es bildet das rechtliche Fundament für das Wirken am Markt, von der Gründung über die tägliche Geschäftsabwicklung bis hin zur Buchführung.
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